Risikoselektion versus Risikoausgleich

Autor:     Tags:      erstellt am:  24. Februar 2013  |  keine Kommentare




Die Versicherungsunternehmen können durch Einsatz versicherungstechnischer Instrumente versuchen nur „gute“ Risiken (mit niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit) zu versichern. Das wichtigste Instrument dabei ist die „Risikoselektion“.  Anhand von subjektiven und objektiven Merkmalen des Kunden versucht man dabei die Risikowahrscheinlichkeit zu beurteilen. Andere Möglichkeiten zu selektieren sind die unterschiedliche Gestaltung von Deckungsumfang und Prämie, Entschädigungshöchstgrenzen, etc.

Versicherungen müssen selbst aber auch ihr Risiko minimieren = transformieren. Diese Transformation kann über zwei Arten erfolgen: Risikoausgleich durch eine Vielzahl von versicherten Risiken (Versicherten) oder über die Zeit.

Der Risikoausgleich ist immer ein Schadentransfer. Die von der Gemeinschaft der versicherten eingezahlten Prämien versetzen den Versicherer in die Lage, die anfallenden Schäden zu bezahlen. Um die dafür nötigen Prämien zu berechnen, muss der Versicherer realistische Annahmen über die zu erwartende Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe treffen können.

Auch nach der Risikotransformation verbleibt dem Versicherer ein versicherungstechnisches Restrisiko. Es besteht die Gefahr, dass für einen bestimmten Zeitraum die Gesamtschäden des Bestandes die Summe der für die Risikoübernahme eingenommenen Prämien und des vorhandenen Sicherheitskapitals übersteigen. Dieses versicherungstechnische Restrisiko kann in drei Risikobereiche eingeteilt werden: 

Neben dem versicherungstechnischen Risiko bestehen für die Versicherungsunternehmen auch noch weitere Risiken. Fehler können sowohl in der Schadenpolitik als auch in den Geschäftsbeziehungen zu Rückversicherungen und in falscher Anlagepolitik liegen, aber auch in den Risikobereichen, denen alle Branchen unterliegen, wie z. B. Änderungen des Preisniveaus am Markt, Verteuerung der Produktionsfaktoren, etc.

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