Risikoselektion versus Risikoausgleich

Autor:     Tags:      erstellt am:  24. Februar 2013  |  keine Kommentare


24. Februar 2013


Die Versicherungsunternehmen können durch Einsatz versicherungstechnischer Instrumente versuchen nur „gute“ Risiken (mit niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit) zu versichern. Das wichtigste Instrument dabei ist die „Risikoselektion“.  Anhand von subjektiven und objektiven Merkmalen des Kunden versucht man dabei die Risikowahrscheinlichkeit zu beurteilen. Andere Möglichkeiten zu selektieren sind die unterschiedliche Gestaltung von Deckungsumfang und Prämie, Entschädigungshöchstgrenzen, etc.

Versicherungen müssen selbst aber auch ihr Risiko minimieren = transformieren. Diese Transformation kann über zwei Arten erfolgen: Risikoausgleich durch eine Vielzahl von versicherten Risiken (Versicherten) oder über die Zeit.

Der Risikoausgleich ist immer ein Schadentransfer. Die von der Gemeinschaft der versicherten eingezahlten Prämien versetzen den Versicherer in die Lage, die anfallenden Schäden zu bezahlen. Um die dafür nötigen Prämien zu berechnen, muss der Versicherer realistische Annahmen über die zu erwartende Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe treffen können.

Auch nach der Risikotransformation verbleibt dem Versicherer ein versicherungstechnisches Restrisiko. Es besteht die Gefahr, dass für einen bestimmten Zeitraum die Gesamtschäden des Bestandes die Summe der für die Risikoübernahme eingenommenen Prämien und des vorhandenen Sicherheitskapitals übersteigen. Dieses versicherungstechnische Restrisiko kann in drei Risikobereiche eingeteilt werden: 

  • Zufallsrisiko: es treten zufällig besonders viele und besonders hohe Schäden auf (z. B. Sturm- und Hagelschäden in den letzten Jahren).
  • Änderungsrisiko: die Risikoverhältnisse haben sich seit Vertragsabschluss geändert. Dazu kommt es, wenn sich wesentliche den Schaden beeinflussende Faktoren ändern. Solche Faktoren sind neben der Zunahme von Naturereignissen, auch Änderungen in den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Umwelthaftung), Lohnsteigerungen, technische Entwicklungen, geändertes Anspruchsverhalten, etc.
  • Irrtumsrisiko: durch Fehler bei der Auswahl der Kalkulationsgrundlagen werden Prämien falsch berechnet oder Schadenzahlungen unterschätzt.

Neben dem versicherungstechnischen Risiko bestehen für die Versicherungsunternehmen auch noch weitere Risiken. Fehler können sowohl in der Schadenpolitik als auch in den Geschäftsbeziehungen zu Rückversicherungen und in falscher Anlagepolitik liegen, aber auch in den Risikobereichen, denen alle Branchen unterliegen, wie z. B. Änderungen des Preisniveaus am Markt, Verteuerung der Produktionsfaktoren, etc.

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Über den Autor


Staatlich geprüfter Versicherungsmakler, geprüfter und zertifizierter Risikomanager, ausgebildeter Gefährdungsanalyst (HACCP), Anwender der Engpasskonzentrierten Strategie nach Prof. Wolfgang Mewes, Conference-Speaker. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das strategische Risiko- und Versicherungsmanagement von mittelständischen und internationalen Unternehmen.