Allianz versichert? Wir hoffen nicht!

Autor:     Tags:      erstellt am:  8. Oktober 2014  |  keine Kommentare




Wie die Allianz Versicherung in Österreich wieder mal Ihre Kunden komplett vergrault und im Regen stehen lässt! Und was die Allianz Versicherung unter „Schaden-Schnellservice“ in Wirklichkeit versteht, erfahren Sie gleich hier im Anschluss!

Aus aktuellem Anlass sehen wir es als unsere Pflicht, über die Versprechungen des „Schaden-Schnellservices“ der Allianz Versicherung in Österreich möglichst umfassend zu berichten und diese Informationen einem größeren Leserkreis zugänglich zu machen. Wir publizieren damit ein Ereignis, welches sich tatsächlich bei nachfolgendem Schadenfall in Zusammenarbeit mit der Allianz Versicherung in Wien zugetragen hat!

Zur Vorgeschichte: Ende Juli 2013 ereignete sich in einem schönen privaten Wohnhaus im Umkreis der Stadt Salzburg ein massiver Wasserschaden im Schwimmbadbereich. Eigentlich für uns als beauftragter und langjähriger Versicherungsmakler ein völlig normaler Versicherungsfall, wie er täglich passieren kann. Was sich aber im Folgenden ereignete, gleicht mehr einer abenteuerlichen Fahrt mit der Achterbahn, denn mit einer zu Recht erwarteten, kompetenten und schnellen Abwicklung des Schadenfalles à la Allianz „Schaden-Schnellservice“, hatte dies beim besten Willen nichts mehr zu tun!

Ende Juli erfolgte von uns also die fristgerechte Schadenmeldung an die Allianz Wien. Erst volle zwei Monate später, Ende September, hielten wir das erste Gutachten der Allianz in Händen. Die gesamte Schadenhöhe belief sich zum damaligen Zeitpunkt auf rund € 88.000. Anerkannt wurden jedoch von Frau G. Jäger, der ersten Schadenreferentin, lediglich € 30.000!

Die Begründung dafür: “… aufgrund der insgesamt 3 Rohrgebrechen, sind kausal maximal 18 Laufmeter, der insgesamt benötigten 45 Laufmeter Umgehungsleitungen, gedeckt …“.

Bezogen auf das Schadensbild und die vertragliche Deckung war dies natürlich ein völliger Blödsinn von Frau G. Jäger. Wir beauftragten für unseren Kunden daher umgehend eine Ergänzung zum ersten Gutachten, damit dieser Sachverhalt nun endgültig klargestellt werden konnte. Das erste Ergänzungsgutachten dauerte wiederum zwei volle Monate und wir erhielten dieses Ende Oktober 2013. Die Schadensumme im zweiten Gutachten betrug nun rund € 88.722 und immerhin wurden von Schadenreferentin Jäger diesmal, statt der vorher akzeptierten € 30.000, schon insgesamt € 83.480 anerkannt.

Beim Allianz „Schaden-Schnellservice“ vergingen damit bereits 4 Monate – 4 lange Monate, in denen unsere Kunden, eine junge Familie, gezwungen waren, in einer Baustelle zu wohnen. Zusätzlich erwartete die junge Familie im November 2013 ihr zweites Baby, ein Umstand, der die emotionale Belastung nur noch verschlimmerte.

Am 19. November 2013 erhielten wir dann mit der letzten Email von Schadenreferentin G. Jäger eine schriftliche Zusage, dass nun vonseiten der Allianz alles klar sei. Es wurde bestätigt, dass die Reparaturrechnungen nicht nur übermittelt, sondern diese auch, laut letztem Gutachten, abgerechnet werden können. Tatsächlich war jedoch die anerkannte Schadensumme von rund € 83.480 immer noch viel zu wenig, um die anfallenden Kosten zur Gänze zu decken! Im selben Monat wurde dann auch der Kaufvertag dieses Wohnhauses finalisiert und im Grundbuch eingetragen.

Im Jänner 2014 wurde dann plötzlich Herr Schadenleiter F. Holzer unser neuer Ansprechpartner, der dann auch recht zügig eine Schadensumme von rund € 88.722 akzeptierte. Im weiteren Verlauf der Ereignisse stellte sich jedoch auch diese Summe als viel zu gering heraus, weswegen wir erneut eine Ergänzung der zwei schon bestehenden Gutachten forderten. Dieses dritte Gutachten traf dann Ende Februar 2014 bei uns ein. Wir konnten es kaum glauben, stimmte die kausale Schadensumme doch jetzt endlich mit den tatsächlichen Kosten überein und betrug nun insgesamt rund € 106.450. Gleichzeitig wurde die Versicherungsdeckung bis zu dieser Summe auch schriftlich von Schadenleiter F. Holzer bestätigt.

Inzwischen vergingen beim „Allianz Schaden-Schnellservice“ bereits 7 Monate und unsere, mittlerweile größer gewordene junge Familie, musste in der gesamten Zeit in einer Baustelle wohnen. Zwei Erwachsene, ein Kleinkind und nun auch noch der kleine Säugling. Immerhin konnten wir nach diesen 7 Monaten hinsichtlich der kausalen Reparaturkosten endlich eine Einigung finden und die junge Familie gab aufgrund dieser schriftlichen Deckungszusage der Allianz Versicherung die umfassenden Sanierungsarbeiten in Auftrag. Die Sanierungsarbeiten wurden anschließend vollständig ausgeführt und auch durch das beauftragte Generalunternehmen ordnungsgemäß und laut Gutachten in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurden alle Sanierungsmaßnahmen großzügig mittels Fotodokumentation nachgewiesen und Ende August 2014 schließlich um endgültige Überweisung der Sanierungskosten gebeten.

Bis zu diesem Zeitpunkt, also insgesamt 14 Monate nach Schadeneintritt, wurde vom „Allianz Schaden-Schnellservice“ noch kein einziger Cent an die junge Familie überwiesen oder bezahlt!

Ende September 2014 erhielten wird dann die Nachricht, dass schon wieder ein neuer Schadenreferent, nämlich Herr A. Petrovics für uns zuständig sei. Dieser stellte dann erst mal alles bisher Vereinbarte infrage. Deckung, Vollmachten und nicht zuletzt Obliegenheitsverletzungen seitens des Versicherungsnehmers laut den AWB 1986 standen plötzlich zur Diskussion!

Das wunderte uns allerdings nicht mehr sonderlich, denn die Strategie des “Allianz Schaden-Schnellservice“ war längst für jeden klar! Herr A. Petrovics beauftragte nun schließlich ein 4. Gutachten, in welchem die Rechnungen geprüft und die bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen kontrolliert werden sollten. Dies wurde am 16.09.2014, natürlich in unserem Beisein, gemacht. Ergebnis: Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass alles ordnungsgemäß laut Gutachten repariert wurde.

Schließlich traf bei uns Anfang Oktober 2014 der vorläufig letzte Brief ein, in welchem, der nunmehr 3. Schadenreferent, Herr A. Petrovics schriftlich mitteilte, dass, mit selbigem Datum, ein Betrag von rund € 61.600 angewiesen wurde. Allerdings lediglich als Rate und nur vorbehaltlich etwaiger nicht eingetretener Obliegenheitsverletzungen und behielt sich die Rückforderung des überwiesenen Betrages auch noch vor. Für den restlichen Differenzbetrag in Höhe von rund € 44.800 müsste die geschädigte Partei nun auch noch die einzelnen Rechnungen der Professionisten, Lieferscheine, Arbeitsscheine, Einkaufsrechnungen und konkreten Aufstellungen über Eigenleistungen übermitteln, denn die bereits vorhandenen Rechnungen der beauftragten Generalunternehmerfirma seien dafür nicht ausreichend.

Dies ist natürlich wieder nur eine Fortsetzung der „Salamitaktik“ seitens des „schnellen“ Allianz Schaden-Schnellservice, denn jetzt nach der Reparatur einfach zu sagen, man nehme zwar an, könne so aber nicht mehr nachvollziehen, ob die Leitungen tatsächlich komplett getauscht wurden, ist schon sehr abenteuerlich. Richtig wäre gewesen, die Instandsetzung von einem Sachverständigen begleiten zu lassen oder zu sagen, wir wollen vor dem Zubetonieren die verlegten Leitungen sehen. Stattdessen wird einfach auf diese Art und Weise gehandelt und auch die telefonische Nachfrage von Schadenreferent Petrovics bei der ausführenden Poolfirma, die den Tausch bzw. die Reparatur zusätzlich bestätigt hat, reicht dem “Allianz Schaden-Schnellservice“ nicht aus.

Zum Glück haben wir einen eigenen unabhängigen und gerichtlichen zertifizierten Sachverständigen, der den Schadens- und Instandsetzungsverlauf gesehen hat und dies gegebenenfalls vor Gericht bezeugen wird. Außerdem gibt es glücklicher weise Unternehmen mit Rohrkameras plus Videoaufzeichnung, die zur Beweissicherung jederzeit beauftragt werden können.

Fazit: Das Schaden-Schnellservice der Allianz Versicherung hat es sich offensichtlich zum Hobby gemacht, junge Familien total im Regen stehen zu lassen und wenn Kunden bei dieser Vorgansweise in der Schadenbearbeitung nicht entsprechende Hilfe von gut ausgebildeten Fachleuten wie zertifizierten Risikomanagern oder geprüften Versicherungsmaklern bekommen, werden solche Kunden möglicherweise bewusst oder unbewusst über den Tisch gezogen. Diesen Sachverhalt der letzten 15 Monate können wir selbstverständlich lückenlos nachweisen.

Also liebes „Allianz Schaden-Schnellservice Team“, wir mussten heute zum Schutz dieser jungen Familie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und haben die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur endgültigen Erledigung übergeben!

Und selbstverständlich werden wir diesen Artikel weiter updaten und hoffen, dass dieser Artikel von vielen Menschen, denen es ähnlich ergangen ist, in deren Netzwerken geteilt wird.

RIVEST GmbH
Clemens Reitz | Risikomanager

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